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Überregional - Stuttgart

22. Sep 2017 - 07:58 Uhr

Welche Förderung können Sanierer und Häuslebauer in Anspruch nehmen? - Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über aktuelle Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Langfristig rechnen sich gut isolierte Fenster, moderne Dämmung und effiziente Heizungen. Doch bezahlen müssen Immobilienbesitzer sie kurzfristig. Nicht immer reicht das eigene Geld. Kredite und Zuschüsse helfen Wohnungs- und Hausbesitzern beim Sanieren und Energiesparen. Welche Fördergelder Verbraucher beantragen können, erklärt Iris Ege, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: „Obwohl der Wunsch nach einem Eigenheim in Deutschland hoch ist und auch der Bedarf an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen steigt, wissen Verbraucher oft nicht, welche staatlichen Zuschüsse es beim Hausbau und der Gebäudesanierung gibt und wie sie diese beantragen können.“ Dabei fördert der Staat Um- und Ausbau-Maßnahmen auf verschiedenen Wegen.

Wohnungs- oder Hausbesitzer können vor allem auf zwei Förderprogramme der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückgreifen. Das eine Programm unterstützt die Eigentümer älterer Wohnhäuser, die den Energieverbrauch senken wollen. Bis zu 100.000 Euro stehen für Sanierungswillige beim Förderprogramm „Energieeffizient sanieren“ bereit. Das zweite KfW-Programm hilft dabei, die Immobile altersgerecht umzubauen. Der Förderbetrag des Programm „Altersgerecht Umbauen“ liegt bei maximal 50.000 Euro. Allerdings ist der Topf für Zuschüsse beim Programm „Altersgerecht Umbauen“ für dieses Jahr bereits aufgebraucht und neue Anträge für diese Fördermittel können voraussichtlich erst 2018 gestellt werden. Auch wer noch kein Haus besitzt, aber eines bauen möchte, kommt in den Genuss einer Förderung durch die KfW. Der Bau eines KfW-Effizienzhauses wird mit bis zu 100.000 Euro gefördert.

„Wer eine umfangreiche Renovierung, einen Umbau oder eine Sanierung plant, sollte sich in jedem Fall vorab über alle Fördermöglichkeiten informieren. Verbraucher können sich bei der Verbraucherzentrale zu Fördermöglichkeiten beraten lassen“, rät Ege. Auch für die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien gibt es durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse durch den Staat. „So schonen Wohnungs- oder Hausbesitzer beim Austausch des Heizkessels, der Installation einer Solarthermie-Anlage oder dem Dämmen der Kellerdecke nicht nur die Umwelt, sondern auch den eigenen Geldbeutel“, so die Energieberaterin.

Bei weiteren Details und anderen Fragen zu Bundesförderprogrammen und zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

(Presseinfo: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, 21.09.2017)


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